Hinweis für Grundstückseigentümer*innen zur anstehenden Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025. Alle Grundstückseigentümer*innen müssen - bis zum 31. Oktober 2022 - eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke an das zuständige Finanzamt übermitteln. Dazu erhalten Sie im Mai/Juni 2022 von Ihrem Finanzamt ein Informationsschreiben.
Das Amtsgericht Salzgitter weist darauf hin, dass für die Grundsteuererklärung keine (kostenpflichtigen) Grundbuchauszüge benötigt werden.
Die niedersächsische Finanzverwaltung stellt im Internet mit dem Grundsteuer-Viewer ein kostenfreies Programm zur Verfügung, aus dem die für die Erklärungsabgabe notwendigen Daten zum Grundstück/Flurstück ersichtlich sind.
Der Grundsteuer-Viewer ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de abrufbar.
Weitere Informationen zur der Grundsteuerreform und zur Nutzung des Grundsteuer-Viewers finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Steuern Niedersachsen.