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Bezirk und Zuständigkeit

Bezirk, Mitarbeiter, Zuständigkeit



Salzgitter besteht aus sieben Ortschaften mit 31 Stadtteilen und hat insgesamt 107.229 Einwohner (Stand: 30.06.2018). Das Amtsgericht hat seinen Sitz in dem größten Stadtteil Salzgitters, nämlich in Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Str. 15, und ist für den Bezirk der Stadt Salzgitter sowie für die Samtgemeinde Baddeckenstedt örtlich zuständig.

Es liegt in den Bezirken des Oberlandesgerichts Braunschweig (Anschrift: Bohlweg 38, 38100 Braunschweig) und des Landgerichts Braunschweig (Anschrift: Münzstraße 17, 38100 Braunschweig). Der Amtsgerichtsbezirk entstand in seinen heutigen Grenzen im Jahr 1973 durch Zusammenfassung der Amtsgerichte Salzgitter-Bad und Salzgitter-Salder.

Am Amtsgericht Salzgitter sind zur Zeit insgesamt 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, darunter zwölf Richterinnen und Richter sowie zwölf Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

Die sachliche Zuständigkeit des Gerichts erstreckt sich insbesondere auf Zivil- und Strafsachen sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der Insolvenzverfahren und Handelsregistersachen. Für letztere wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht in Braunschweig (Anschrift: An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig).

Einzelheiten zu den Zuständigkeiten eines Amtsgerichts erhalten Sie unter dem folgenden Link auf dem Niedersächsischen Justizportal.

Für Mahnsachen ist in Niedersachsen ein automatisiertes Verfahren beim Amtsgericht Uelzen eingerichtet worden (Anschrift: Rosenmauer 2, 29525 Uelzen - Postfach 1363, 29503 Uelzen -).

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar ist unter der Telefonnummer 05321-68500 zu erreichen.

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