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Pressemitteilung - Verfahren gegen eine Ärztin wegen fahrlässiger Tötung eines 5jähigen Jungen

Amtsgericht Salzgitter 02.07.2020

- Pressestelle -

Akkreditierungsfrist für Pressevertreter bis Montag, 06.07.2020 12.00 Uhr

Verfahren gegen eine Ärztin wegen fahrlässiger Tötung eines 5jähigen Jungen

Als Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungstermin am 07.07.2020 um 11.00 Uhr in Saal 11 werden Pressevertreter gebeten, sich

bis Montag, 06.07.2020 12.00 Uhr

beim Amtsgericht Salzgitter unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises schriftlich per Mail oder Fax nur unter den unten angegebenen Kontaktdaten anzumelden.

Am Verhandlungstag werden ab Öffnung des Gerichts (8.00 Uhr) Platzkarten nur für akkreditierte Pressevertreter nach der Reihenfolge ihres Erscheinens ausgegeben.

Es stehen 5 Plätze für Pressevertreter zur Verfügung. Einlass ist ab 10.45 Uhr.

Wegen der maximal zulässigen Gesamtpersonenzahl im Sitzungssaal können die Pressevertreter der beiden zuletzt ausgegebenen Platzkarten den Sitzungssaal erst betreten, nachdem die Bildaufnahmen beendet worden sind.

Der Vorsitzende hat je eine Person zur Aufnahme von Fotos bzw. Film bis zum Beginn der Verhandlung nach Erscheinen des Gerichts zugelassen („Pool-Lösung“). Die Auswahl bleibt den Fernsehsendern bzw. den Bildreportern/innen überlassen. Der zugelassene Sender/Fotografen/in verpflichten sich, die Aufnahmen den anderen Interessierten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllen kann, kann nicht Pool-Mitglied werden. Der Pressestelle ist der ausgewählte Sender und die Person für die Fotoaufnahmen bis Dienstag, 07.07.2020, 9.00 Uhr schriftlich mitzuteilen.

Es gelten folgende Anordnungen des Vorsitzenden zu Foto und Filmaufnahmen:

Im Sitzungssaal darf nur vor Beginn der Verhandlung fotografiert und gefilmt werden, nicht in Verhandlungspausen und nicht nach dem Schluss der Sitzung. Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind unzulässig.

Die Genehmigung umfasst das Fotografieren und Filmen des Erscheinens und der Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten und der am Verfahren mitwirkenden Justizbediensteten im Sitzungssaal, einschließlich des Einzugs des Gerichts in den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung. Aufnahmen der Zuhörer sind nicht gestattet.

Der Aufbau der Kamera ist spätestens 5 Minuten vor Sitzungsbeginn abzuschließen. Für die Positionierung der Kamera und während der Aufnahmen ist den Anweisungen der Mitarbeiterinnen der Pressestelle und der Wachtmeister Folge zu leisten. Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter dem Richtertisch und das Filmen von Akten ist nicht gestattet.

Die Anfertigung von Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen ist nach dem Einzug des Gerichts auf Aufforderung durch den Vorsitzenden hin unverzüglich einzustellen. Kamera-, Foto- und Filmausrüstung sind sodann aus dem Gerichtssaal zu entfernen.

Gefertigte Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen von der Angeklagten sind zu verpixeln, wenn nicht vorab eine andere ausdrückliche Genehmigung durch die Angeklagte erteilt worden ist. Die vorstehend genannte Verpixelung hat sich auf das gesamte Gesicht der betreffenden Person zu erstrecken, um eine Identifizierung hinreichend auszuschließen.

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen vom Einzug des Gerichts haben sich auf die Gesamtansicht des Gerichts unter Verzicht auf Großaufnahmen von Einzelgesichtern zu beschränken.

Über die Genehmigung von Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen (einschließlich Tonaufnahmen) außerhalb des Sitzungssaals entscheidet die Pressesprecherin des Amtsgerichts.

Für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen (einschließlich Tonaufnahmen) der Richter (Berufsrichter und ehrenamtliche Richter) sowie der weiteren am Verfahren mitwirkenden Justizbediensteten außerhalb des Sitzungssaals liegt keine Zustimmung vor.

Interviews und interviewartige Gespräche, insbesondere mit den Verfahrensbeteiligten, sind innerhalb des Sitzungssaals zu unterlassen.

Außerdem gelten folgende allgemeine Besucherhinweise:

1. Alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts haben eine Mund-Nasen-Schutzmaske (MNS-Maske) zu tragen.

2. Besucherinnen und Besucher, die selbst Krankheitssymptome zeigen, wie etwa Fieber / erhöhte Temperatur, starke Hustenbeschwerden, Symptome, die bei einem grippalen Infekt auftreten, dürfen das Gebäude nicht betreten. Diese Symptome haben Besucherinnen und Besucher beim Betreten ohne Aufforderung den Wachtmeis­terinnen und Wachtmeistern bei der Einlasskontrolle mitzuteilen oder auf entsprechende Nachfrage Auskunft hierüber zu erteilen.

3. Um in einem etwaigen Infektionsfall mit dem COVID19-Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, werden sämtliche Besucherinnen und Besucher mit Namen und Anschrift erfasst, um im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt entsprechende Auskunft zu erteilen. Besucherinnen und Besucher sind daher angehalten, das ihnen ausgehändigte Kontaktformular auszufüllen und an der Auskunft abzugeben. Rechtsgrundlage der Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 lit d) DSGVO.“

Andrea Mönikes

Tel. 05341 / 4094-305

Fax. 05341 / 4094-232 AGSZ-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Amtsgericht Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 15, 38226 Salzgitter

Amtsgericht Salzgitter 02.07.2020

- Pressestelle -

Akkreditierungsfrist für Pressevertreter bis Montag, 06.07.2020 12.00 Uhr

Verfahren gegen eine Ärztin wegen fahrlässiger Tötung eines 5jähigen Jungen

Als Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungstermin am 07.07.2020 um 11.00 Uhr in Saal 11 werden Pressevertreter gebeten, sich

bis Montag, 06.07.2020 12.00 Uhr

beim Amtsgericht Salzgitter unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises schriftlich per Mail oder Fax nur unter den unten angegebenen Kontaktdaten anzumelden.

Am Verhandlungstag werden ab Öffnung des Gerichts (8.00 Uhr) Platzkarten nur für akkreditierte Pressevertreter nach der Reihenfolge ihres Erscheinens ausgegeben.

Es stehen 5 Plätze für Pressevertreter zur Verfügung. Einlass ist ab 10.45 Uhr.

Wegen der maximal zulässigen Gesamtpersonenzahl im Sitzungssaal können die Pressevertreter der beiden zuletzt ausgegebenen Platzkarten den Sitzungssaal erst betreten, nachdem die Bildaufnahmen beendet worden sind.

Der Vorsitzende hat je eine Person zur Aufnahme von Fotos bzw. Film bis zum Beginn der Verhandlung nach Erscheinen des Gerichts zugelassen („Pool-Lösung“). Die Auswahl bleibt den Fernsehsendern bzw. den Bildreportern/innen überlassen. Der zugelassene Sender/Fotografen/in verpflichten sich, die Aufnahmen den anderen Interessierten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllen kann, kann nicht Pool-Mitglied werden. Der Pressestelle ist der ausgewählte Sender und die Person für die Fotoaufnahmen bis Dienstag, 07.07.2020, 9.00 Uhr schriftlich mitzuteilen.

Es gelten folgende Anordnungen des Vorsitzenden zu Foto und Filmaufnahmen:

Im Sitzungssaal darf nur vor Beginn der Verhandlung fotografiert und gefilmt werden, nicht in Verhandlungspausen und nicht nach dem Schluss der Sitzung. Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind unzulässig.

Die Genehmigung umfasst das Fotografieren und Filmen des Erscheinens und der Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten und der am Verfahren mitwirkenden Justizbediensteten im Sitzungssaal, einschließlich des Einzugs des Gerichts in den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung. Aufnahmen der Zuhörer sind nicht gestattet.

Der Aufbau der Kamera ist spätestens 5 Minuten vor Sitzungsbeginn abzuschließen. Für die Positionierung der Kamera und während der Aufnahmen ist den Anweisungen der Mitarbeiterinnen der Pressestelle und der Wachtmeister Folge zu leisten. Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter dem Richtertisch und das Filmen von Akten ist nicht gestattet.

Die Anfertigung von Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen ist nach dem Einzug des Gerichts auf Aufforderung durch den Vorsitzenden hin unverzüglich einzustellen. Kamera-, Foto- und Filmausrüstung sind sodann aus dem Gerichtssaal zu entfernen.

Gefertigte Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen von der Angeklagten sind zu verpixeln, wenn nicht vorab eine andere ausdrückliche Genehmigung durch die Angeklagte erteilt worden ist. Die vorstehend genannte Verpixelung hat sich auf das gesamte Gesicht der betreffenden Person zu erstrecken, um eine Identifizierung hinreichend auszuschließen.

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen vom Einzug des Gerichts haben sich auf die Gesamtansicht des Gerichts unter Verzicht auf Großaufnahmen von Einzelgesichtern zu beschränken.

Über die Genehmigung von Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen (einschließlich Tonaufnahmen) außerhalb des Sitzungssaals entscheidet die Pressesprecherin des Amtsgerichts.

Für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen (einschließlich Tonaufnahmen) der Richter (Berufsrichter und ehrenamtliche Richter) sowie der weiteren am Verfahren mitwirkenden Justizbediensteten außerhalb des Sitzungssaals liegt keine Zustimmung vor.

Interviews und interviewartige Gespräche, insbesondere mit den Verfahrensbeteiligten, sind innerhalb des Sitzungssaals zu unterlassen.

Außerdem gelten folgende allgemeine Besucherhinweise:

1. Alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts haben eine Mund-Nasen-Schutzmaske (MNS-Maske) zu tragen.

2. Besucherinnen und Besucher, die selbst Krankheitssymptome zeigen, wie etwa Fieber / erhöhte Temperatur, starke Hustenbeschwerden, Symptome, die bei einem grippalen Infekt auftreten, dürfen das Gebäude nicht betreten. Diese Symptome haben Besucherinnen und Besucher beim Betreten ohne Aufforderung den Wachtmeis­terinnen und Wachtmeistern bei der Einlasskontrolle mitzuteilen oder auf entsprechende Nachfrage Auskunft hierüber zu erteilen.

3. Um in einem etwaigen Infektionsfall mit dem COVID19-Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, werden sämtliche Besucherinnen und Besucher mit Namen und Anschrift erfasst, um im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt entsprechende Auskunft zu erteilen. Besucherinnen und Besucher sind daher angehalten, das ihnen ausgehändigte Kontaktformular auszufüllen und an der Auskunft abzugeben. Rechtsgrundlage der Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 lit d) DSGVO.“

Andrea Mönikes

Tel. 05341 / 4094-305

Fax. 05341 / 4094-232 AGSZ-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Amtsgericht Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 15, 38226 Salzgitter

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2020

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