Güterichterverhandlung
Den Parteien eines Rechtsstreits wird seit Mai 2008 beim Amtsgericht Salzgitter im Rahmen einer Güterichterverhandlung die gerichtsinterne Mediation als zusätzliche innovative Konfliktlösungsmöglichkeit angeboten.
Was ist Güterichterverhandlung?
Für die Parteien bietet die Güterichterverhandlung die Chance einer besseren Streitbewältigung durch ein Vermittlungsgespräch unter Begleitung eines richterlichen Mediators. In diesem Gespräch erhalten sie die Möglichkeit, flexibel ihr Verfahren zu gestalten und ein breites Lösungsspektrum für ihren Konflikt zu entwickeln.
In der Güterichterverhandlung, die nicht nur am Amtsgericht Salzgitter, sondern auch an vielen anderen Gerichten in Niedersachsen angeboten wird, sind besonders ausgebildete Richterinnen und Richter als Güterichterinnen und Güterichter tätig. Die Güterichterverhandlung ist nach den Erfahrungen aus zahlreichen durchgeführten Güterichterverhandlungen für alle Beteiligte, also Prozessparteien, Rechtsanwälte und Güterichter außerordentlich positiv. In der weit überwiegenden Zahl von Verfahren, bei denen ein Mediationsgespräch stattfand, konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
Welche Vorteile bietet die gerichtsinterne Güterichterverhandlung?
Es besteht die Möglichkeit, unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung des Konflikts zu gelangen
Es können lange Verfahrensdauern durch mehrere Instanzen vermieden werden.
Weitere Kostensteigerungen durch Einholung zeit- und kostenintensiver Sachverständigengutachten können verhindert werden.
Anwälte und Parteien sparen Zeit, die sonst für Schriftwechsel und Besprechungen nötig wäre.
Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten
Wie läuft die Güterichterverhandlung am Amtsgericht Salzgitter ab?
Der Güterichter wird als neutraler Vermittler ausschließlich in solchen Verfahren tätig, für die er nicht selbst als entscheidender Richter zuständig ist. Er bietet den Anwälten die Güterichterverhandlung an, die dieses Zusatzangebot freiwillig aufgreifen können. Wenn Kläger, Beklagte und deren Anwälte der Güterichterverhandlung zustimmen, kann kurzfristig (meist innerhalb von 4 Wochen) ein Termin vereinbart werden. Das streitige Gerichtsverfahren ruht für die Dauer der Güterichterverhandlung. Im Güterichtertermin, der nach den bisherigen Erfahrungen etwa 1 - 3 Stunden in Anspruch nimmt, wird der Konflikt mit den beteiligten Parteien selbst und ihren Anwälten erörtert. Es werden interessengerechte Lösungen gesucht. Dabei wird auf freiwillige und eigenverantwortliche Beteiligung der Konfliktparteien Wert gelegt. Im Falle der Vereinbarung kann ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll mit Erörterung der Sach- und Rechtslage aufgenommen und ein gerichtlicher Vergleich protokolliert werden. Der Güterichter wird dafür von dem zuständigen Abteilungsrichter als ersuchter Richter für die Güteverhandlung analog § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO eingesetzt. Auf diese Weise ersparen sich Anwälte und Parteien einen weiteren Termin. Zusätzliche Gerichtskosten entstehen durch die Mediation nicht.
Wie sind die Erfahrungen mit der Güterichterverhandlung?
Die Güterichterverhandlung erlaubt es auch, neben Klägern und Beklagten weitere Personen einzubeziehen, die den Parteien wichtig sind. Ebenso liegt die Wahl der zu erörternden Themen bei den Parteien. Dadurch sind die Beteiligten des Güterichtertermins nicht förmlich auf die Erörterung des engen Prozessstoffs beschränkt, sondern gelangen zu einer interessengerechten, eigenverantwortlich gefundenen Gesamtlösung ihres Konflikts.
In mehr als 90 % der Fälle, in denen ein Güterichterverfahren stattfand, kam es zu einer Einigung der Konfliktparteien.
Die Güterichterverhandlung finden in einem eigens dafür eingerichteten Mediationsraum statt:
Nähere Auskünfte erhalten Sie gern bei Frau Schünemann oder Frau Löffler unter:
Amtsgericht Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 15, 38226 Salzgitter
Telefon: 05341 / 4094 - 229 oder 05341 / 4094 - 233