Geschichte des Amtsgerichts Salzgitter
Das Amtsgericht Salzgitter entstand in seiner heutigen Form durch eine Zusammenlegung der Amtsgerichte in Salzgitter-Bad und Salzgitter-Salder zum 01.07.1973. Mit Errichtung eines Gerichtsneubaus im Stadtteil Lebenstedt konnten sämtliche Abteilungen im April 1982 in einem Gebäude zusammengefasst werden, nachdem sie zunächst noch in Salzgitter-Bad und in Salzgitter-Salder untergebracht waren.
Das vergleichsweise "junge" Amtsgericht Salzgitter kann – unter Berücksichtigung seiner Vorgängergerichte – gleichwohl auf eine wesentlich längere Geschichte zurückblicken:
Vorläufer des Amtsgerichts in Salzgitter-Bad war nämlich das Amtsgericht Liebenburg, dass seit 01.10.1852 im südlichen Teil der heutigen Stadt Salzgitter existierte, der damals zum Königreich Hannover gehörte. Dem Amtsgericht Liebenburg übergeordnet waren damals das Landgericht in Hildesheim und das Oberlandesgericht in Celle.
Anlässlich der Gründung der Stadt Salzgitter wurde das damalige Amtsgericht Liebenburg 1942 in den Land- und Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig umgegliedert und bezog am 01.10.1959 einen Neubau im Stadtteil Salzgitter-Bad. Von diesem Zeitpunkt an führte es die Bezeichnung "Amtsgericht Salzgitter-Bad".
In Salder war im Zuge des Braunschweigischen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 21.08.1849, in Kraft getreten am 01.07.1850, ein Amtsgericht eingerichtet worden, dass ab 1867 seinen Sitz im Gebäude am Heerter Weg (heute Gerichtsweg) hatte und zuständig war für den nördlichen Bereich des heutigen Stadtgebietes Salzgitter sowie unter anderem auch für Teile der heutigen Gemeinden Baddeckenstedt und Vechelde. Übergeordnete Gerichte des Amtsgerichts Salder waren das Landgericht und das Oberlandesgericht in Braunschweig.