Elektronisches Grundbuch
Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuchsachen
Was ändert sich zum 04.12.2023 ?
Ab dem 04.12.2023 sind Notarinnen und Notare verpflichtet, Anträge und Dokumente elektronisch an das Grundbuchamt Salzgitter zu übermitteln und diese mit einer prüfbaren qualifizierten Signatur zu versehen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 1 Abs. 2 der nds. Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten (Nds. eGruVO).
Alle übrigen Verfahrensbeteiligten können nach den Vorgaben der nds. eGruVO Dokumente elektronisch übermitteln. Die elektronische Einreichung ermöglicht eine sofortige Bearbeitung und erspart dem Gericht einen aufwändigen Scanprozess.
Eintragungsmitteilungen werden Notarinnen und Notaren auch für die von ihnen vertretenen Antragsberechtigten ausschließlich elektronisch übersandt (Antragstellung nach § 15 GBO).Wichtig: Besonderes EGVP-Postfach des Grundbuchamtes
Die Anträge können ausschließlich an das besondere EGVP-Postfach des Grundbuchamtes gerichtet werden.
Die Safe-ID lautet: DE.Justiz.087a354e-7895-4ecf-8464-140aa8415fed.4ba1
Anträge, die an das allgemeine EGVP-Postfach des Amtsgerichts übermittelt werden, sind dem Grundbuchamt nicht zugegangen. Eine Weiterleitung erfolgt nicht.
Technische Voraussetzungen
Die gemäß § 3 eGruVO zu beachtenden technischen Voraussetzungen sind auf der Homepage des Landesjustizportals Niedersachsen unter der Rubrik elektronischer Rechtsverkehr bekannt gemacht.
Elektronische Grundakten – was bedeutet das?
Ab dem 04.12.2023 werden alle eingereichten Anträge und Nachweise in die elektronische Grundakte übertragen und ausschließlich elektronisch aufbewahrt. Die bis dahin für das Grundbuch in Papier geführte Grundakte bleibt mit dem Stand 03.12.2023 bestehen. Einblick in diese oder die fortan elektronisch geführte Grundakte kann durch das Grundbuchamt gewährt werden.
Das automatisierte Abrufverfahren nach § 133 GBO steht für die Einsicht in die elektronische Grundakte zurzeit noch nicht zur Verfügung.______________________________________________________________________________________________
Elektronisches Grundbuch SOLUM-STAR
Auch beim Amtsgericht Salzgitter wird das bisher in Registerform geführte Grundbuch - wie bei allen anderen niedersächsischen Amtsgerichten auch - in elektronischer Form mit Hilfe des Programms SOLUM-STAR geführt.
Die Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt jetzt über den Aufruf der entsprechenden Daten am PC. Im Amtsgericht Salzgitter befindet sich ein Grundbucheinsichtsplatz in Zimmer 34 im Erdgeschoss.
Wer ein Grundbuch einsehen möchte, hat sein berechtigtes Interesse darzulegen, da der eingetragene Eingentümer und andere Berechtigte gegen unbefugte Einsicht zu schützen sind. Ob die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten ist, entscheidet die zuständige Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
Einfache oder amtliche Ausdrucke aus dem Grundbuch können auf Antrag erteilt werden; es entstehen Gebühren in Höhe von 10,00 bzw. 20,00 EUR.
Für die Aufnahme von Erklärungen, die Grundbuchangelegenheiten betreffen, wie zum Beispiel Grundstückskaufverträge, sowie Grundschuldbestellungen sind die Notarinnen und Notare zuständig.
Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.