Artikel-Informationen
erstellt am:
16.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
07.02.2023
Derzeit gelten keine besonderen Schutzanordnungen mehr.
Rechtsuchende werden aber weiterhin gebeten, Angelegenheiten, für die eine persönliche Anwesenheit nicht erforderlich ist, schriftlich einzureichen.
Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte werden gebeten, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Schutzvorkehrungen sie für sich treffen. Insbesondere ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen zu überprüfen, ob ein Aufsuchen des Gerichtsgebäudes erforderlich ist. Im Falle einer Ladung wird darum gebeten, Kontakt zum Gericht aufzunehmen, damit im Einzelfall geprüft werden kann, ob ein Erscheinen erforderlich ist.
Allgemeine Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gelten weiterhin. Um Einhaltung und Beachtung wird gebeten.
Für Rückfragen zu den aktuellen Maßnahmen stehen wir unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 05341 4094 0.
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erstellt am:
16.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
07.02.2023