Elektronisches Grundbuch SOLUM-STAR
Auch beim Amtsgericht Salzgitter wird das bisher in Registerform geführte Grundbuch - wie bei allen anderen niedersächsischen Amtsgerichten auch - in elektronischer Form mit Hilfe des Programms SOLUM-STAR geführt.
Die Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt jetzt über den Aufruf der entsprechenden Daten am PC. Im Amtsgericht Salzgitter befindet sich ein Grundbucheinsichtsplatz in Zimmer 34 im Erdgeschoss.
Wer ein Grundbuch einsehen möchte, hat sein berechtigtes Interesse darzulegen, da der eingetragene Eingentümer und andere Berechtigte gegen unbefugte Einsicht zu schützen sind. Ob die Einsicht in das Grundbuch zu gestatten ist, entscheidet die zuständige Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
Einfache oder amtliche Ausdrucke aus dem Grundbuch können auf Antrag erteilt werden; es entstehen Gebühren in Höhe von 10,00 bzw. 20,00 EUR.
Für die Aufnahme von Erklärungen, die Grundbuchangelegenheiten betreffen, wie zum Beispiel Grundstückskaufverträge, sowie Grundschuldbestellungen sind die Notarinnen und Notare zuständig.
Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren.
In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.