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Hinweise zu Zwangsversteigerungen


Gutachten können Sie während der Sprechzeiten des Gerichts auf der Geschäftsstelle des Gerichts einsehen.

Informationen zu den Zwangsversteigerungsobjekten finden Sie mit den Terminen und aussagefähigen Exposés zum Downloaden im Internet unter:


https://versteigerungspool.de


sowie


https://immobilienpool.de


Zwangsversteigerungen werden in Saal 115 dienstags und donnerstags durchgeführt.


Die Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des jeweiligen Verkehrswertes darf nicht in bar erbracht werden.


Zulässig ist die Stellung der Sicherheit ausschließlich wie folgt:


a) Durch rechtzeitige Überweisung - sicherheitshalber zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin - auf das Konto des Amtsgerichts Salzgitter bei der NORD/LB

IBAN: DE04 2505 0000 0106 0236 41 BIC

NOLADE2HXXX

Bei der Überweisung ist zwingend das Geschäftszeichen wie folgt zu nennen:

14 K ..../.... (Bietsicherheit), z.B.: 14 K 20/06 (Bietsicherheit)

da ansonsten dem Zahlungsvorgang kein Verfahren zugeordnet werden kann, eine Rückbuchung erfolgt und dann im Versteigerungstermin kein Zahlungsnachweis vorliegt, so dass Ihr Gebot durch das Gericht zurückzuweisen wäre.


b) Bundesbankscheck


c) Verrechnungsscheck eines zur Ausstellung berechtigten Kreditinstituts - wobei das Ausstellungsdatum im Versteigerungstermin nicht älter als drei Tage sein darf -


d) unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank.


Für eine evtl. Rückzahlung der Bietsicherheit ist Ihre IBAN und BIC erforderlich. Bringen Sie diese bitte zum Termin mit.


Ausführliche Hinweise zum Zwangsversteigerungsverfahren und seinen Grundlagen stehen Ihnen im zur Verfügung.


e) Hinweise für Verfahrensbeteiligte während der Corona-Pandemie

Sollte die Saalkapazität aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie nicht ausreichen, werden die Termine ggf. im Außenbereich auf dem Grundstück des Amtsgerichts Salzgitter stattfinden. Sitzplätze und Überdachung werden im Außenbereich ggf. nicht zur Verfügung stehen.

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