Hinweise zu Zwangsversteigerungen
Informationen zu den Zwangsversteigerungsobjekten finden Sie mit den Terminen und aussagefähigen Exposés zum Downloaden im Internet unter:
Justizportal - Verfahren (zvg-portal.de)
Die Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des jeweiligen Verkehrswertes darf nicht in bar erbracht werden.
Zulässig ist die Stellung der Sicherheit ausschließlich wie folgt:
a) Durch rechtzeitige Überweisung - sicherheitshalber zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin - auf das Konto des Amtsgerichts Salzgitter bei der NORD/LB
IBAN: DE04 2505 0000 0106 0236 41 BIC
NOLADE2HXXX
Bei der Überweisung ist zwingend das Geschäftszeichen wie folgt zu nennen:
14 K ..../.... (Bietsicherheit), z.B.: 14 K 20/06 (Bietsicherheit)
da ansonsten dem Zahlungsvorgang kein Verfahren zugeordnet werden kann, eine Rückbuchung erfolgt und dann im Versteigerungstermin kein Zahlungsnachweis vorliegt, so dass Ihr Gebot durch das Gericht zurückzuweisen wäre.
b) Bundesbankscheck
c) Verrechnungsscheck eines zur Ausstellung berechtigten Kreditinstituts - wobei das Ausstellungsdatum im Versteigerungstermin nicht älter als drei Tage sein darf -
d) unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank.
Für eine evtl. Rückzahlung der Bietsicherheit ist Ihre IBAN und BIC erforderlich. Bringen Sie diese bitte zum Termin mit.
Ausführliche Hinweise zum Zwangsversteigerungsverfahren und seinen Grundlagen stehen Ihnen im zur Verfügung.