Informationsblatt der Rechtsantragstelle
Informationen für die Besucher der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Salzgitter
Amtsgericht Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 15 in 38226 Salzgitter-Lebenstedt
I. Öffnungszeiten:
Regelmäßig:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, nach Anmeldung in der Gerichtsauskunftsstelle,
und zusätzlich in dringenden Fällen:
Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr, möglichst nach telefonischer Voranmeldung (05341/4094-0)
Beratungshilfesachen gehören in der Regel nicht zu den dringenden Fällen.
Sie müssen mit Wartezeiten rechnen. Wir bitten dafür um Verständnis.
II. Anträge und Erklärungen
Die Rechtsantragstelle steht jedem offen, der in einem gerichtlichen Verfahren Anträge stellen oder Erklärungen zu Protokoll geben möchte.
Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht (zum Beispiel: Anträge auf Ehescheidung).
Bitte beachten Sie:
In der Rechtsantragstelle dürfen ihre Anträge und Erklärungen nur protokolliert werden. Sie können aber nicht rechtlich beraten werden.
Deshalb müssen Sie konkrete Vorstellungen haben, welchen Antrag Sie stellen oder welche Erklärung Sie abgeben wollen.
In der Rechtsantragstelle dürfen Ihnen keinerlei Auskünfte darüber gegeben werden, ob Ihr Verhalten in dem Verfahren Aussicht auf Erfolg bietet.
Bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für das Verfahren von Bedeutung sein können. Besonders wichtig sind gerichtliche Aktenzeichen, frühere Urteile, Gerichtsprotokolle, vorhandene Verträge und Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen (z.B. Verdienstbescheinigung, Bescheide der/des Agentur für Arbeit/jobcenters).
Möchten Sie Anträge für andere Personen stellen (zum Beispiel: Ehefrau, volljährige Kinder) ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
III. Beratungshilfe
In der Rechtsantragstelle können Bürger mit geringem Einkommen einen Antrag auf Erteilung eines "Berechtigungsscheins" stellen. Mit diesem Berechtigungsschein, können Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen und dort rechtlichen Rat erhalten.
Der Berechtigungsschein kann nur erteilt werden, wenn der Rechtsanwalt noch nicht für Sie tätig geworden ist. Wenn der Rechtsanwalt Sie schon beraten oder ein Schreiben für Sie gefertigt hat, ist das nicht mehr möglich.
Der Rechtsanwalt kann für seine anschließende außergerichtliche Tätigkeit 15,00 € zuzüglich der Mehrwertsteuer verlangen.
Zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind Gehalts- und Lohnbescheinigungen, Bescheide der Agentur für Arbeit, Rentenbescheide oder Ähnliches vorzulegen. Daneben sind sämtliche Ausgaben (zum Beispiel Miete, Darlehensrückzahlungen, Ratenzahlungen, Versicherungen) zu belegen.
Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Vergessen Sie bitte Ihre Ausweispapiere nicht!!!
Bitte beachten Sie: