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Informationsblatt der Rechtsantragstelle



Informationen für die Besucher der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Salzgitter

Amtsgericht Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 15 in 38226 Salzgitter-Lebenstedt


I. Öffnungszeiten:


Regelmäßig:

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr,


und zusätzlich in dringenden Fällen:

Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.


Beratungshilfesachen gehören in der Regel nicht zu den dringenden Fällen.


Wartemarken:

Montag bis Freitag müssen von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr Wartenummern am Wartemarkenautomat vor dem Raum 112 gezogen werden, nach denen sich die Reihenfolge der Besucher richtet.

Sie müssen mit Wartezeiten rechnen. Wir bitten dafür um Verständnis.


II. Anträge und Erklärungen


Die Rechtsantragstelle steht jedem offen, der in einem gerichtlichen Verfahren Anträge stellen oder Erklärungen zu Protokoll geben möchte.

Ausgenommen sind Anträge, für die Anwaltszwang besteht (zum Beispiel: Anträge auf Ehescheidung).


Bitte beachten Sie:

In der Rechtsantragstelle dürfen ihre Anträge und Erklärungen nur protokolliert werden. Sie können aber nicht rechtlich beraten werden.

Deshalb müssen Sie konkrete Vorstellungen haben, welchen Antrag Sie stellen oder welche Erklärung Sie abgeben wollen.

In der Rechtsantragstelle dürfen Ihnen keinerlei Auskünfte darüber gegeben werden, ob Ihr Verhalten in dem Verfahren Aussicht auf Erfolg bietet.

Bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für das Verfahren von Bedeutung sein können. Besonders wichtig sind gerichtliche Aktenzeichen, frühere Urteile, Gerichtsprotokolle, vorhandene Verträge und Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen (z.B. Verdienstbescheinigung, Bescheide der/des Agentur für Arbeit/jobcenters).

Möchten Sie Anträge für andere Personen stellen (zum Beispiel: Ehefrau, volljährige Kinder) ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.


III. Beratungshilfe


In der Rechtsantragstelle können Bürger mit geringem Einkommen auf mündlichen Antrag einen "Berechtigungsschein" bekommen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Mit diesem Berechtigungsschein, können Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen und dort rechtlichen Rat erhalten.

Der Berechtigungsschein kann nur erteilt werden, wenn der Rechtsanwalt noch nicht für Sie tätig geworden ist. Wenn der Rechtsanwalt Sie schon beraten oder ein Schreiben für Sie gefertigt hat, ist das nicht mehr möglich.

Der Rechtsanwalt kann für seine anschließende außergerichtliche Tätigkeit 15,00 € zuzüglich der Mehrwertsteuer verlangen.

Zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind Gehalts- und Lohnbescheinigungen, Bescheide der Agentur für Arbeit, Rentenbescheide oder Ähnliches vorzulegen. Daneben sind sämtliche Ausgaben (zum Beispiel Miete, Darlehensrückzahlungen, Ratenzahlungen, Versicherungen) zu belegen.


Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt mitbringen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Vergessen Sie bitte Ihre Ausweispapiere nicht!!!


Bitte beachten Sie:

Für die Bewilligung der Beratungshilfe ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, an dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Für die Einwohner der Gemeinde Lengede ist das Amtsgericht Peine zuständig.
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