Studierendenpraktikum
Studentenpraktikum
Allgemeines:
Das Amtsgericht Salzgitter führt jährlich zwei Praktika für Studierende der Rechtswissenschaften nach § 4 Abs. 1 Nr. 2a) NJAG in Verbindung mit § 14 Abs. 1 NJAVO durch, die regelmäßig im März und September stattfinden.
Zu den Praktika werden jeweils vier Studenten/Studentinnen angenommen, wobei bei der Praktikumsvergabe nach dem sogenannten „Windhund-Prinzip“ vorgegangen wird. Schwerpunkt der Ausbildung sind die Kernbereiche der ordentlichen Gerichtsbarkeit, mithin Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht und Betreuungsrecht.
Die Praktika umfassen regelmäßig:
- die theoretischen Einweisungen in die jeweiligen Rechtsgebiete - insbesondere die Prozessrechte und den Aufbau der Gerichtsinstanzen,
- die Beobachtung von Gerichtsverhandlungen in Strafsachen, Zivilsachen und Familiensachen
- sowie die Verschaffung eines Einblicks in die amtsgerichtliche Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.
Bewerbung:
Ihre Bewerbung übermitteln Sie bitte per E-Mail über
die Verwaltungspoststelle des Amtsgerichts Salzgitter: agsz-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
oder schriftlich (bei der Sie möglichst Ihre E-Mail Anschrift mitteilen).
Beizufügen ist eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Universität.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie zeitnah eine Rückantwort. Sollten Sie für das Praktikum zugelassen werden, wird Ihnen kurz vor Antritt des Praktikums ein Ausbildungsplan und nähere Auskünfte zum Praktikum selbst übermittelt werden.
Bewerbungen für die Praktika werden jeweils 12 Monate vor Praktikumsbeginn entgegengenommen, für ein Praktikum im März 2025 folglich ab März 2024 und für ein Praktikum im September 2025 ab September 2024.