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Hinweise zum Nachlassgericht

Nachlassgericht


Die Beurkundung eines Erbscheinsantrages oder einer Erbausschlagungserklärung kann im Nachlassgericht erfolgen. Füllen Sie bitte zur Vorbereitung des Termins das entsprechende Formular (die Formulare finden Sie über den nachfolgenden Link) aus und übersenden es zusammen mit den beizufügenden Anlagen dem Nachlassgericht.


Ab dem 01.03.2026 sind auch Erbausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.


 

 

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